Legasthenie und LRS
Unter der Legasthenie versteht man eine massive und lang andauernde Störung beim Erlernen des Schreibens, Lesens und/oder Rechnens. Die betroffenen Patienten, die sog. Legastheniker, haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Als Ursache werden eine genetische Disposition, Probleme der auditiven und visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, der Verarbeitung der Sprache und vor allem der Phonologie angenommen. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie geht davon aus, dass in Deutschland 4% der Schüler von einer mehr oder weniger ausgeprägten Legasthenie betroffen sind.
Viele Rechtschreibfehler, meist bei "leichten" Wörtern, sind die typischen Erkennungsmerkmale des Legasthenikers. Schwierige Wörter werden meist mühelos geschrieben. Man findet Buchstabenauslassungen, Dehnungsfehler (steen statt stehen), Schärfungsfehler (mesen statt messen), Vertauschungen von z.B. harten und weichen Konsonanten (Guh statt Kuh), Groß- und Kleinschreibung, im gleichen Text unterschiedliche Schreibweisen eines Wortes (schlugen, schluggen, schlukken, schlucken). Das alleinige Üben an den Rechtschreibfehlern genügt nicht, sondern es muss gezielt an der Wahrnehmung gearbeitet werden.
Bei frühzeitiger Erkennung können die Probleme durch intensive Behandlung meist gut kompensiert werden. Je später eine Therapie ansetzt, desto geringer sind in der Regel die Therapieerfolge.
LRS (Leserechtschreibschwäche) bedeutet, dass das Kind in der Wahrnehmung keine Defizite hat, jedoch die Umsetzung der Rechtschreibregeln nicht klar ist. LRS ist eine erworbene, meistens vorübergehende Problematik, die durch besondere Umstände im Leben eines Kindes bedingt und erworben sein kann.
Typische Erkennungsmerkmale sind auch hier Rechtschreibfehler, die sich aber nicht in Kategorien einteilen lassen. So wird z.B. ein Wort in einem Text immer gleich falsch geschrieben. Durch ein gezieltes Training an den Fehlern und der konsequenten Verbesserung des Regelwissens können gute Therapieerfolge erzielt werden.
Symptomatik:
- Auffälligkeiten während der Sprachentwicklung
- auditive Differenzierungsschwäche (Laute können nicht gut unterschieden werden)
- Defizite in der Lautsynthese (das Zusammenziehen der Laute zu einem Wort gelingt nicht, es wird häufig buchstabiert)
- Defizite in der Lautsegmentierung (das Unterteilen eines Wortes in Silben und Laute fällt schwer)
- verkürztes auditives und/oder visuelles Kurzzeitgedächtnis
- auditive Durchgliederungsschwäche (z.B. Wörter können nicht aus Sätzen, Laute nicht aus Wörtern "gefiltert" werden)
- Konzentrationsschwäche
- eingeschränktes Regelwissen (z.B. Groß-, Kleinschreibung)
Behandlungskosten:
Unter bestimmten Umständen können Eltern die Kosten für eine Lerntherapie für Ihr Kind über das zuständige Jugendamt nach dem KJHG § 35a erstattet bekommen.
Bei Vorliegen eines schulischen und ärztlichen Gutachtens kann in seltenen Fällen eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, wenn die Legasthenie basierend auf einer auditiven Wahrnehmungsstörung (phonologische Dysfunktion, Störung der auditiven Merkspanne/des auditiven Gedächtnisses) besteht.
In der Regel werden die Kosten nicht von den gesetzlichen, z.T. auch nicht von den privaten Versicherungen übernommen, so dass die Behandlung der Legasthenie und LRS eine Selbstzahlerleistung ist.